JuLis Wesseling gegen pauschale Verurteilung von Ego-Shooter-Spielern und der Computerspieleindustrie


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Nach dem Amoklauf von Winnenden wurde erneut von vielen Seiten ein Verbot der sog. Killerspiele gefordert. Dabei wird jedoch verkannt, dass solche Taten die verschiedensten und individuellsten Ursachen haben können. Computerspiele, bzw. die sogenannten „Ego-Shooter“, werden zum Sündenbock gemacht und es wird der Eindruck vermittelt, dass sie alleinige Schuld an Amokläufen haben und nach ihrem Verbot keine weiteren Amokläufe zu befürchten sind. Dabei sind Amokläufe kein ausschließliches Phänomen der Gegenwart, bereits vor dem Computerzeitalter ist es zu Amokläufen gekommen.

Die Täter, die solche Taten begehen, sind bereits psychisch krank, daher sind solche Spiele nicht der einzige und auch nicht der entscheidende Auslöser, Studien beweisen dies seit Jahren mehrheitlich. In der aktuellen Diskussion wird zudem fast vollkommen außer Acht gelassen, dass solche Taten nur durchführbar sind, wenn die Täter Zugang zu Waffen und entsprechende Erfahrung im Umgang mit diesen haben. So hatten sowohl der Täter von Winnenden als auch der von Erfurt Kontakt zu Schützenvereinen, so dass als logische Konsequenz ein Verbot von Schützenvereinen in Betracht gezogen werden müsste, was jedoch auch keine Lösung darstellt, da so die Schützenvereine ebenfalls zu Sündenböcken abgestempelt werden würden. Vielmehr sollten sich die Forderungen auf eine weitere Verschärfung des Waffenrechts fokussieren, um den Zugang hierzu weiter zu erschweren.

Die in Deutschland auf dem freien Markt erhältlichen Computerspiele sind bereits deutlich entschärft (z.B. spielt man in der deutschen Fassung von „Half-Life“ nicht gegen Soldaten, wie in der Originalversion, sondern gegen Roboter) und sind dennoch erst ab 18 Jahre freigegeben. Hinzu kommt, dass die Computerspieleindustrie ist ein wichtiger Zweig der Technologiebranche in Deutschland darstellt.

Computerspiele sind zudem mittlerweile ein fester Bestandteil der Freizeitgestaltung von männlichen Jugendlichen. Ein solcher Eingriff in die individuelle Freizeitgestaltung würde den liberalen Grundsätzen zuwider laufen. Die Täter gehören darüber hinaus nicht zu den organisierten Spielern.

Max Zöller

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